Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Für sämtliche von uns in Auftrag genommenen Arbeiten, Bestellungen und sonstige Verträge gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen.
2. Werden für bestimmte Arbeiten, Bestellungen und sonstige Verträge besondere Bedingungen vereinbart oder von uns den jeweiligen Angeboten beigefügt, so gelten diese allgemeinen Bedingungen nachrangig und ergänzend.
3. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an. Anderslautende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiemit widersprochen.
II. Angebote und Abschlüsse
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Rechtsverbindlich sind nur schriftlich erteilte Aufträge/ Bestellungen. Mündliche Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen des Auftrages/ Vertrages sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
2. Bei allen Arbeiten setzen wir voraus, daß der Kunde jeweils im vollen Besitz der Urheberrechte an dem uns übergebenen Material ist und daß keine Schutzrechte, gleich welcher Art, verletzt werden, Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus von uns nicht zu vertretenden Schutz- und insbesondere Urheberrechts-verletzungen ergeben, frei.
3. Derjenige Kunde, der uns im Auftrag und/ oder zu Lasten eines Dritten Aufträge erteilt, bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung uns gegenüber in vollem Umfange verpflichtet. Dies gilt auch für die Einhaltung unserer nachfolgend aufgeführten Zahlungsbedingungen.
III. Anlieferung und Versand
1. Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, hat der Kunde selbst für die Anlieferung und Abholung der Fotoarbeiten zu sorgen bzw. trägt die Kosten hierfür. Alle besonderen Versendungsformen, wie z.B. Eilboten, Einschreiben oder z.B. Taxi, Boten erfolgen grundsätzlich auf Kosten des Kunden.
2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden; dies gilt auch dann, wenn der Versand innerhalb desselben Ortes erfolgt.
IV. Liefertermine und Lieferumfang
1. Liefertermine bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Diesem Schriftformerfordernis ist genügt, wenn der jeweilige Liefertermin schriftlich von uns bestätigt worden ist.
2. Wird uns in Fällen höherer Gewalt oder durch Umstände, Ereignisse und Bedingungen, die wir nicht zu vertreten haben, die Erfüllung unserer Vertragspflichten unmöglich oder wesentlich erschwert, können wir den Vertrag ganz oder teilweise aufheben oder die Ausführung zu einer späteren Frist verlangen, soweit es dem Kunden nicht im Einzelfall unzumutbar ist, Teillieferungen oder spätere Lieferungen anzunehmen, ohne daß dem Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns zustehen.
V. Beanstandungen und Rügefrist
1. Ist der Kunde Vollkaufmann, gilt § 377 HGB uneingeschränkt.
2. In allen anderen Fällen ist bei offen zu Tage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb von acht Tagen zulässig, wobei der Zeitpunkt der Anlieferung sowie der Tag des Eingangs der Rüge für die Fristberechnung maßgebend sind.
3. Bei Beanstandungen müssen sämtliche zum Auftrag gehörenden Unterlagen vorgelegt werden, da uns anderenfalls eine sofortige Prüfung nicht möglich und die Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet ist.
VI. Gewährleistung
1. Im Falle berechtigter Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Mißlingen Neuherstellung oder Nachbesserung, kann der Kunde nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen.
2. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft oder entsteht dem Kunden infolge eines Mangels, der durch uns oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet ist, ein Schaden, so kann der Kunde hierfür Schadensersatz verlangen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern sie nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist oder wir von Dritter Seite Ersatz verlangen.
3. Die Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, nicht abtretbar.
VII. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sofort und ohne Abzug zu bezahlen.
2. Die vereinbarten Preise gelten unter der Vorraussetzung, daß die zugrundeliegenden Auftragsdaten unverändert bleiben.
3. Ist ein bestimmter, von den in unserer jeweiligen Preisliste abweichender Preis nicht ausdrücklich vereinbart worden, sind die Preise unserer am Tage der Auftragserteilung gültigen Preisliste vereinbart.
4. Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den konkreten Verzugsschaden oder Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnend; im letzteren Falle bleibt dem Kunden ungenommen nachzuweisen, daß kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Gegenüber unseren Forderungen darf der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestritlenen Gegenforderungen aufrechnen.
VIII. Haftung
1. Wir bemühen uns, alle uns in Auftrag gegebenen Arbeiten in bester Qualität und den Preisen angemessen auszuführen. Uns übergebene Materialien (Filme, Dias, Negative, Dateien, Farbmuster usw.) werden mit Sorgfalt behandelt und bearbeitet. Wenn dennoch uns übergebene Materialien verloren gehen, falsch bearbeitet oder beschädigt werden, haften wir in Fällen einfacher Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für den Rohmaterialwert.
2. Im Übrigen haften wir für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, ferner für Schäden, infolge eines Verschuldens bei Vertragsabschluß sowie für Schäden aus positiver Vertragsverletzung und aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten nur auf Geldersatz, und nur dann, wenn uns oder unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3. Eine weitergehende Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen, sofern sie nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist oder wir von Dritter Seite Ersatz erlangen.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Alle von uns bearbeiteten oder angefertigten Arbeiten und gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Kunde nur berechtigt, soweit dies im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs erfolgt.
2. Der Kunde tritt hiermit bereits im Vorraus seine Forderungen aus einer etwaigen Weiterveräußerung und Weiterverwendung an uns ab. Wir nehmen hiermit die Abtretung an. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Gelder, die er bereits in Bezug auf an uns abgetretene Forderungen erhalten hat, unverzüglich an uns weiterzuleiten.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Teile aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz in 51427 Bergisch Gladbach.
2. Gerichtsstand ist, sofern die Vorraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 der Zivilprozeßordnung vorliegen, -unbeschadet unseres Rechts, Klage an jedem gesetzlich begründeten Gerichtsstand zu erheben- für alle Ansprüche der Vertragsparteien, Bergisch Gladbach.
XI. Sonstiges
1. Da sich Farbstoffe und Material im Laufe der Zeit und des Gebrauchs unter Umwelteinflüssen verändern können, kann absolute Farbgleichheit mit Originalen, Erst- und Mustervergrößerungen materialbedingt nicht garantiert werden. Bei Sonderentwicklungen, welche eine vom Standard abweichende Verarbeitung vorsehen, ist jegliche Haftung unsererseits, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
2. Eilaufträge werden, insbesondere wenn sie außerhalb der normalen Arbeitszeit auszuführen sind, nur mit einem entsprechenden Preisaufschlag bearbeitet.
3. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate, die durch Beschnitt kleiner werden. Sofern der Kunde exaktes Format wünscht, muß dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, andernfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig.
4. Diese Bedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen im vollen Umfange wirksam.
Bergisch Gladbach, im Juli 2016
Stand 20.07.2016